Fundbüro

Verlorene und gefundene Gegenstände
Täglich werden Gegenstände verloren oder liegengelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert, und die betroffene Person ist dankbar, wenn sie den verlorenen Gegenstand wieder zurück erhält.

Was Sie beachten sollten, wenn Sie etwas verloren oder gefunden haben:

  • Die Finder haben ein Recht auf einen Finderlohn von ca. 10 % des Wertes der Fundsache oder auf die Fundsache selbst, falls die Besitzerin oder der Besitzer sich nicht innerhalb eines Jahres gemeldet hat.
  • Die Mitarbeitenden des Fundbüros benachrichtigen Sie schriftlich, sofern die Fundsache eindeutig identifiziert werden kann.
  • Kann die Fundsache nicht vermittelt werden, wird die Finderin oder der Finder nach Ablauf eines Jahres benachrichtigt, dass der Gegenstand gegen eine Aufbewahrungsgebühr von ca. 5 % seines Wertes abgeholt werden kann.
  • Diebesgut, Haus- und Anstaltsfunde sind nicht finderlohnpflichtig.