Fundbüro
Neue Dienstleistung für Fundgegenstände easyfind.ch
Sie haben etwas verloren oder gefunden? So geht's mit https://www.easyfind.ch/
Ihre Meldung wird mit den Fundbüros der Schweiz abgeglichen.
Sie haben etwas verloren und möchten den Verlust melden?
Geben Sie Ihre Verlustanzeige unter https://www.easyfind.ch/ auf. Das Fundbüro informiert Sie, falls Ihr Gegenstand abgeben wurde. Nicht verzagen, wenn Ihr Gegenstand nicht auf der Liste ist, oft kann es Tage dauern! Die Wahrscheinlichkeit ist in den ersten 4 - 5 Tagen am grössten.
Sie haben etwas gefunden und möchten dafür sorgen, dass der/die Eigentümer oder Eigentümerin es schnell zurückerhält? So funktionierts:
- Liefert der gefundene Gegenstand keinen Hinweis auf die Eigentümerschaft, geben Sie diesen beim nächstgelegenen Fundbüro oder der Polizei ab.
Wenn Sie Gegenstände in Zügen oder auf Bahnhöfen bzw. Haltestellen finden, geben Sie diese bitte beim Personal der Bahn (z.B. SBB) oder des entsprechenden Verkehrsbetriebs ab.
Was Sie beachten sollten, wenn Sie etwas verloren oder gefunden haben:
- Die Finder haben nach Gesetz ein Recht auf einen Finderlohn von ca. 10 % des Wertes der Fundsache, dies liegt jedoch im Ermessen des Besitzers.
- Die Mitarbeitenden des Fundbüros kontaktieren den Besitzer, sofern die Fundsache eindeutig identifiziert werden kann.
- Kann die Fundsache nicht vermittelt werden, wird die Finderin oder der Finder nach Ablauf von 5 Jahren benachrichtigt, dass der Gegenstand abgeholt werden kann.
- Nicht vermittelte Fundgegenstände werden nach 5 Jahren archiviert.
- Diebesgut, Haus- und Anstaltsfunde sind nicht finderlohnpflichtig.
Das Fundbüro für Fundgegenstände gehört in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindepolizei.