Einwohnerdienste
Die Hauptaufgabe der Einwohnerdienste ist das Verwalten von Personendaten der Einwohner in der Gemeinde.
- Anmeldung mit gesetzlichem Wohnsitz oder Wochenaufenthalt
- Abmeldung
- Adressänderung innerhalb der Gemeinde
- Eintragungen von Zivilstandsmutationen (Geburt, Anerkennung, Aufhebung vom Kindsverhältnis, Heirat, Scheidung, Tod, Namensänderung, Adoption, Einbürgerung)
- Ausstellen von div. Bestätigung
- Antrag für Identitätskarten
- Ausstellung / Verlängerung von Einheimisch - Ausweisen
Herzlich Willkommen in Naters!
Wir freuen uns, dass Sie sich für Naters als Wohnort entschieden haben. Bitte setzen Sie sich innert 14 Tagen mit dem Einwohneramt zur Anmeldung in Verbindung.
Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Schweizer Bürger:
Heimatschein, Familienausweis, Krankenkassennachweis und Mietvertrag sowie online Anmeldung unter www.naters.ch/anmeldung - Wochenaufenthalter:
Heimatausweis der Wohnsitzgemeinde und Krankennachweis - Ausländer:
Reisepass, Ausländerausweis, Krankenkassennachweis und Mietvertrag sowie online Anmeldung unter www.naters.ch/anmeldung
Sobald wir im Besitz des Heimatscheines, des Familienbüchleins, des Nachweises der Krankenversicherung und des Mietvertrages sind, kann die Anmeldung definitiv erfolgen.
Wer aus Naters wegzieht, muss sich persönlich, schriftlich, telefonisch oder online abmelden. Für Ihre Abmeldung benötigen wir die Wegzugsadresse sowie das Wegzugsdatum der jeweiligen Person.
- Schweizer Bürger:
Der Heimatschein kann persönlich am Schalter abgeholt werden (CHF 10.-) oder direkt an die neue Wohnsitzgemeinde per Einschreiben (CHF 25.-) zugestellt werden.
- Ausländer:
Für die Abmeldung ist der Ausländerausweis vorzuweisen.
Abmeldung Online Formular
Wir wünschen Ihnen am neuen Wohnort alles Gute!
Sie haben in Naters eine neue Adresse? Ihre Adressänderung nehmen wir gerne persönlich, schriftlich, telefonisch oder online entgegen.
Für Adressänderungen von Ausländer/-innen benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ausländerausweis
- Gültige Passkopie
- Mietvertrag
Die Zivilstandsänderungen, wie Geburt, Anerkennung, Aufhebung von Kindsverhältnis, Heirat, Scheidung, Tod, Namensänderung, Einbürgerung, Adoption, werden vom Zivilstandsamt an die Einwohnerdienste gemeldet. Die Einwohnerdienste müssen dafür besorgt sein, dass aktuelle Heimatscheine deponiert werden.
Die Einwohnerdienste stellen für die in der Gemeinde Naters wohnhaften Personen diverse Bestätigungen aus.
- Wohnsitzbestätigungen
- Heimatausweis (Interimsausweis) für Wochenaufenthalter (Bitte Ort angeben und ob zur Arbeits- oder Studienzwecken benötigt wird)
- Leumundszeugnis
- Lebensattest (persönliche Vorsprache am Schalter)
- Unterschriftenbeglaubigung (persönliche Vorsprache am Schalter)
Die Identitätskarte wird bei der Wohnsitzgemeinde beantragt. Der Antragssteller muss mit einem Passfoto, der alten Identitätskarte und allfällig abgelaufener Reisepass 03 oder 06 persönlich im Gemeindebüro vorbeikommen. Für Minderjährige unter 18 Jahren ist die Unterschrift der Eltern und für Handlungsunfähige die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Kinder ab 7 Jahren müssen den Antrag ebenfalls unterschreiben. Für Minderjährige wird zusätzlich das Familienbüchlein benötigt. Sind die Eltern geschieden, ist in Bezug auf das Sorgerecht das Scheidungsurteil mitzubringen. Die Identitätskarte für Erwachsene ist 10 Jahre, für Kinder (0-18) 5 Jahre gültig.
Fristen
Ab dem Zeitpunkt der Beantragung bei der Wohnsitzgemeinde ist mit einer Zustellfrist von max. 5 bis 10 Arbeitstagen für die Identitätskarte zu rechnen.
Passfoto (sehr gute Qualität)
schwarz/weiss oder farbig
neueren Datums (nicht älter als 1 Jahr)
Format 35 mm x 45 mm (ohne Rand)
Online Fotomustertafel
Das Passfoto kann auch vorgängig im JPG-Format an das Gemeindebüro gemailt werden:
einwohneramt@naters.ch
Preise |
Gültigkeit | |
Erwachsene | Fr. 70.00 | 10 Jahre |
Kinder (bis 18 Jahre) | Fr. 35.00 | 5 Jahre |
Biometrischer Pass
Der biometrische CH-Pass sowie der Kombiantrag CH-Pass/ID-Karte wird beim Kantonalen Ausweiszentrum in Sitten gestellt. Hierzu vereinbaren Sie unter der Tel. Nr. 027 606 06 00 einen Termin oder füllen den Antrag auf der folgenden Webseite aus: www.schweizerpass.ch
Provisorischer Pass
Bitte denken Sie daran, Ihre Identitätskarte oder Ihren Schweizer Pass rechtzeitig zu beantragen. In dringenden Fällen wird ein provisorischer Pass vom Kantonalen Ausweiszentrum oder den Schweizerischen Flughäfen ausgestellt.
In Absprache mit den Walliser Bergbahnen kann die Oberwalliser Bevölkerung auch weiterhin vom Einheimisch-Tarif profitieren. Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde Naters entschieden, im Kreditkartenformat einen neuen Einheimischausweis auszustellen.
Für die Ausstellung eines Einheimischausweises wird ein aktuelles Passfoto benötigt.
Die Ausstellung kostet Fr. 10.- und ist 5 Jahre gültig. Der Ausweis muss jährlich durch die Wohnsitzgemeinde erneuert werden. Die Erneuerung ist gratis. Die Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit bei Wegzug des Inhabers. Missbräuchliche Verwendung des Ausweises ist strafbar.
Anspruch auf den neuen Einheimischausweis haben Personen, die in Naters den melderechtlichen Wohnsitz haben und steuerpflichtig auf das Erwerbseinkommen sind.
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